Vermögensauskunft an Eides statt – EV oder OE

Vermögensauskunft – (EV) oder – (OE)

Was passiert, wenn man Schulden nicht zahlen kann – oder will? Wie geht es dann weiter? Was passiert, wenn ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher zur Eintreibung schickt.  Was, wenn der Schuldner auch dann nicht zahlt? Dann wird der Gerichtsvollzieher das Protokoll zur Vermögensauskunft verlangen. (EV – eidesstattliche Erklärung über die Vermögensverhältnisse oder auch OE – den Offenbarungseid). Beides ist gleichbedeutend und folglich auch auskunftspflichtig.
Weigert sich ein Schuldner, eine Vermögensauskunft über sein Vermögen abzugeben, ergeht ein Haftbefehl (HB) zur Erzwingung derselbigen. Dieser wird auch in der Schufa eingetragen. Dann gibt es keinen Kredit mehr!

Verweigerung der Vermögensauskunft

Gibt er auch dann nicht die wahrheitsgemäße Auskunft über seine Vermögensverhältnisse an, kann er in sogenannte „Beuge- oder Erzwingungshaft“ überstellt werden. 

Hier kann der Schuldner – auf Antrag des Gläubigers – bis zu 6 Monaten festgehalten werden, um die Auskunft über sein Vermögen zu erlangen.
Bleibt der Schuldner weiter – unbeugsam –, trägt er natürlich -, zu der Schuldsumme – auch noch die Kosten der Beugehaft.
Diese Kosten werden im Mittel mit 150 € pro Beugehafttag veranschlagt. Folglich kann alleine dieses sich schon auf (180 Tage x 150 €) 27.000 € belaufen. Damit erhöht sich  dann auch noch die Schuldsumme. Der Gläubiger muss diese Kosten vorstrecken, kann diese dann aber vom Schuldner zurück verlangen.

Kredit – trotz Schufa und negativer Auskunft!

Damit wird die Vermögensauskunft sehr teuer

Zwar gibt es das Mittel zur Erzwingung der Vermögensauskunft! Jedoch wird diese eher selten angewandt. Denn immerhin muss der Gläubiger diese Kosten der Beugehaft vorstrecken. Bringt dem Gläubiger also nicht besonders viel. Vielmehr vergrößert sich nur die Forderungssumme gegen den Schuldner, weil dann die Kosten der Erzwingungshaft obendrauf kommen.
Zahlt der Schuldner schon seine Schulden nicht, oder nicht fristgerecht, wird er auch die zusätzlichen Kosten der Beugehaft kaum aufbringen können, oder wollen.
So ist es für beide Seiten besser – im vornherein – eine vernünftige Vereinbarung über die Tilgung vorhandener Schulden zu finden.

Besser handeln und verhandeln

Ist dieses auf vernünftigem Weg auch nicht zu erreichen, sollte man die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer geeigneten Stelle zur Schuldenregulierung zur Hilfe holen.
Diese erstellen dann, mit dem Schuldner zusammen, eine Zusammenstellung seiner Verbindlichkeiten. Also seiner Einnahmen und Ausgaben. Diese sendet der Anwalt oder die geeignete Stelle, dem Gläubiger mit einem Zahlungsvorschlag zu. Das entspricht dann insofern einer Vermögensauskunft, als das der Gläubiger eine Auskunft und einen Einigungsvorschlag von geeigneten Institutionen erhält.

Wenn der Gläubiger eine Einigung verweigert?

Dann erhält er einen weiteren Zahlungsvorschlag! Diese verbunden mit der Auflistung aller Gläubiger des Schuldners.
Das bedeutet: Der Schuldner legt alle Schulden, Einnahmen und Ausgaben offen. Daraufhin ist die mögliche Zahlungsrate zu ermitteln. Diese wird allen Gläubigern zur Übersicht und Annahme unterbreitet. Die Schuldsumme der einzelnen Gläubiger wird ermittelt und die angebotene Zahlungsrate – prozentual – in Höhe der Schuldsumme zur Verteilung angeboten.
Folglich bei 100.000 € Schuldsumme, 5 Gläubiger a`20.000 € Schuldsumme und einem Raten Angebot von 500 € im Monat, erhält jeder Gläubiger 100 € monatlich.

Lassen Sie es nicht so weit kommen! Schonen Sie Ihre Nerven!

Wie geht es – nach der Vermögensauskunft – weiter?

Diese Angebot der Zahlung ist begrenzt. Entweder auf 36 Monate nach der neuen Insolvenzmöglichkeit auf 3 Jahre. Folglich 36 Monate. Oder, wenn diese Regelung nicht zutrifft auf eben5 oder 6 Jahre – maximal – dann 60 oder 72 Monate.
Sind diese Zahlungen alle ordnungsgemäß geflossen, erfolgt die Befreiung der Restschuld.

Die Schuldtitel werden dem Schuldner zurück übertragen.
Weigert sich ein oder mehrere Gläubiger, bleibt dann die Möglichkeit einer Privat- oder je nach Anzahl der Gläubiger, eine Regelinsolvenz.
In beiden Fällen – Privat oder Regelinsolvenz – erlischt die Restschuld – bei ordnungsgemäßer Abwicklung entweder nach 36 – 60 oder maximal 72 Monaten.

Dann ist die Restsumme der Schulden erlassen.

Die Schulden sind erledigt. Jetzt noch die Schufa bereinigen. Dann den Neustart beginnen. Nehmen Sie Hilfe in Anspruch.

Besser handeln als den Kopf in den Sand stecken! Wenn möglich einen Vergleich schließen. Zur Not auch über eine Kreditaufnahme.

Kredit gibt es hier! Kredit trotz Schufa! Finanzierung ohne Schufa!

 

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