Verschuldung? Finanzprobleme und Abhilfe?
Viele Ursachen führen zu einer Verschuldung!
Kaum jemand begibt sich mit voller Absicht in die Verschuldung! Egal, ob man jung ist und sich mit einem Kredit das erste Auto oder die erste Wohnungseinrichtung finanziert. Oder auch im fortgeschrittenem Alter sich Wohneigentum zulegt und eine Familie gründet. Alles in bester Absicht und – mit vollem Einkommen – in gesicherten Arbeitsverhältnis.
Viele denken einfach nicht darüber nach, dass man – aus noch so einer gut gesicherten – Position, auch mal abstürzen kann! Natürlich unbeabsichtigt und ungeplant! Viele kommen gut über die Runden, – solange -, alles gut geplant weiterläuft. Aber wehe, es kommt etwas dazwischen!
Vielseitige Ursachen für eine Verschuldung!
Wie jetzt in den Jahren 2020 und 2021 mit dem urplötzlichem Auftauchen des Corona Virus! Das aus dem „Nichts“ (oder Wuhan) aufgetaucht und zu einem weltweitem Stillstand und gewisser Orientierungslosigkeit führt. Wirtschaftlicher Stillstand und damit finanzielle Einbrüche der Wirtschaft in der Folge. Folglich dann Kurzarbeit, Ladensterben, Firmenschließungen und finanzielle Einbrüche auf vielen Seiten. Schon beginnt die Verschuldung ihren Lauf. Einmal quer durch die Republik bis zum Rest der Welt. „Step by Step“ ist eine – teilweise – Verschuldung unvermeidlich und schwer abwendbar.
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Verschuldung aber auch ohne Corona!
Immer schon ein Schritt in die Verschuldung ensteht durch Arbeitslosigkeit! Folglich aber auch Scheidung, gescheiterte Selbstständigkeit, Krankheit Unfall und vieles mehr. Dazu kommt folglich noch ein unangepasstes Konsumverhalten. Kauf auf Pump. Konsumkredite für Auto, Reisen, Shopping und vieles mehr. Dazu dann Kontoüberziehung und Finanzierung über diverse Kreditkarten. Wenn dann das gewohnte Einkommen ausfällt, schnappt die Schuldenfalle zu. Folglich ist die Verschuldung nicht mehr aufzuhalten. Diese schreitet unaufhörlich vorwärts.
Verschuldung regelt sich nicht von selber!
Verschiedene Wege lassen sich beschreiten, um eine weitere Verschuldung zu stoppen! Aber auch gänzlich zu beseitigen. Dazu zählt auf jeden Fall, sich überhaupt über die eigene Situation im Klaren zu sein. Alle Verbindlichkeiten auflisten und Ordnung herstellen. Auf jeden Fall den Kopf nicht in den Sand stecken und handeln. Entweder als Resultat der eigenen Finanzanalyse eine Ratenplan ausarbeiten und diesen mit den Gläubigern absprechen. Einhergehend mit entsprechenden Ratenangeboten. Solange die Gesamtverschuldung überschaubar und mit dem aktuellen Einkommen im Einklang steht, Ok!
Eine Überschuldung umschulden?
Das ist und bleibt die Frage? Weitere Schulden aufzunehmen um eine Überschuldung abzubauen. Das kann nicht (immer) funktionieren!
Wenn dann die Verschuldung eine absolute „Überschuldung“ ist, bleibt nur – entweder – der Weg zu einer regulären Schuldnerberatung. Den dann gehen, um die Finanzrobleme in den Griff zu bekommen.
Oder, wenn die Arbeit gesichert und das Kind noch nicht komplett in den Brunnen gefallen ist, eine mögliche Umschuldung anstreben!
Es ist aber nicht immer der beste Weg eine Überschuldung mit einer weiteren Verschuldung zu regeln. Das ist außerdem oft auch nur ein kurzfristiger Effekt. Die wahren Probleme schieben sich nur weiter hinaus. Außerdem gerät eine dauerhafte Lösung gerät damit oft nur in weitere Ferne. Folglich! Immer überlegen und jede Entscheidung reiflich überdenken.
Finanzprobleme vermeiden und beheben!
Solange die Voraussetzung gegeben sind, einen Umschuldungskredit aufzunehmen, kann man folgenden Weg gehen!
Verhandlungen mit den Gläubigern anstreben! Karten auf den Tisch und Klartext reden. Die gesamte finanzielle Situation ungeschönt auf den Tisch legen und realistische Zahlungen – aus dem Umschuldungskredit – heraus anbieten.
Auch nicht die geringsten Zweifel daran lassen, dass ansonsten – nur – der Weg zu einer Schuldenberatung führt. Folglich mit dem Ziel einer Privatinsolvenz, die dann unausweichlich ist.
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Einen bereits ausgezahlten Kredit verpflichtet Sie nicht dazu, diesen zu behalten!
Für jedem ausgezahlten Kredit steht Ihnen ein 14 tägiges Widerrufsrecht zu.
Das bedeutet!
Selber dann, wenn der ausgezahlte Kreditbetrag schon auf Ihrem Konto verbucht ist, besteht nach wie vor ein 14 tägiges Rücktrittsrecht!