Schuldenfrei in 3 Jahren mit Restschuldbefreiung!

Insolvenz: Schuldenfrei in 3 Jahren!

Seit Einführung der Privatinsolvenz im Jahre 1999 hat sich einiges getan! Verschiedene Angebote wurden ausgearbeitet, um eine sinnvolle Entschuldung mit anschließender Restschuldbefreiung zu erreichen. Jedoch wurde bei allen Änderungen keine ausreichende Möglichkeit zur Restschuldbefreiung gefunden. Welchen Sinn macht es, wenn Menschen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten, durch jahrelangen Gängelung an einer Befreiung der Schulden zu hindern. Jetziges Angebot: Schuldenfrei in 3 Jahren!

Schuldenfrei in 3 Jahren!

Schuldenfrei in 3 Jahren zur Aktivierung der Kaufkraft?

Wer unverschuldet in finanzielle Notlage gerät, fällt auch an der aktiven Teilnahme eines halbwegs normalen Lebenslaufs heraus! Zudem entstehen solche finanziellen Notlagen manches Mal schneller als einem lieb ist.

Trennung einer Partnerschaft, Scheidung, Arbeitslosigkeit, Krankheit, um nur einige Beispiele zu nennen! Schnell entsteht ein finanzielles Ungleichgewicht und schon nehmen die Finanzprobleme überhand.

Neuer Anlauf zur Restschuldbefreiung!

Nachdem die Engländer schon seit Jahren die Restschuldbefreiung nach 8 bis 12 Monaten ermöglicht haben, hinkt Deutschland bis vor 2 Jahren mit der sechsjährigen Wohlverhaltensphase zur Restschuldbefreiung hinterher!

Schuldenfrei in 3 Jahren!

Das klingt schon für deutsche Verhältnisse wie eine Revolution! Immerhin wurde am 17. Dezember 2020 vom deutschem Bundestag beschlossen, die Restschuldbefreiung auf 3 Jahre zu verkürzen. Kein großer Wurf nach jahrelanger Verzögerung hier realistische Verhältnisse einzuführen.
Immerhin erfasste der Beschluss zur Restschuldbefreiung in der 3-jährigen Phase alle seit dem 01.10. 2020 eingereichten Insolvenzanträge!
Damit haben alle diejenigen, die seit dem 01.10.2020 einen Antrag auf Insolvenz mit Restschuldbefreiung gestellt haben, eine schuldenfreie Zukunft vor sich!
Allerdings sollte man vorher ausreichend prüfen, ob es nicht sinnvoller ist, eine Insolvenz zu vermeiden?

Oder, Insolvenz vermeiden?

Insolvenz vermeiden und trotzdem in 3 Jahren schuldenfrei sein? Das ist der Weg, der sich zu gehen lohnt!

Auch für die Gläubiger eines Schuldners ist es sinnvoll, wenn der Schuldner den Weg der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nimmt!
Immerhin gehen die schon nicht unerheblichen Verfahrenskosten einer Insolvenz stetig zum Nachteil der Gläubiger flöten.

Schon bei einer normalen Insolvenz betragen die Verfahrenskosten schnell mal 2.500 €. Und genau dieser Betrag kommt dann dem Insolvenzgericht und nicht den Gläubigern zugute.

Pläne zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung!

Diese sind in der Regel präzise und nachvollziehbar aufgebaut! Für jeden Gläubiger ist daher nachvollziehbar, was der Schuldner bei einer Insolvenz an den Insolvenzverwalter abführen muss.
Intelligente Schuldner bieten im außergerichtlichen Verfahren stets eine etwas höhere Rate an, als diejenige, die nach der aktuellen Pfändungstabelle abzuführen ist.

Vorteil der außergerichtlichen Schuldenregulierung?

Ganz klar an erster Stelle die Vermeidung weiterer negativer Einträge in die Schufa Auskunft! Zudem sind vorangegangene Negativmeldungen bereits vorzeitig erledigt oder zu erledigen.
Das stärkt die Bonität und verbessert den Schufa Score erheblich!

Als Ergebnis ist eine schnelle und unauffällige Erledigung bestehender Finanzprobleme zu erwähnen. Wer eher Schuldenfrei ist, kann auch wesentlich eher an einem geordneten Leben teilnehmen.

Nutzen Sie die Chance für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung!

Auf jeden Fall dann, wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie dabei sind den Überblick zu verlieren!
Wir helfen Ihnen und stehen nicht nur mit Rat und Tat, sondern auch bei der Beschaffung von Geldmitteln oder Verhandlungsbereitschaft zur Seite.

Hier die benötigten Geldmittel zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung anfordern!

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