Ratenrückstand beim Ratenkredit

Ratenkredit ist die Ausleihung von Geld bei Kreditgebern.

Kreditgeber sind Banken und alle, die Geld verleihen! Die Rückzahlung geliehenen Geldes wird vereinbart. Diese erfolgt, zu einem vorher festgelegtem Zeitpunkt. Das kann in einer Rate sein. In der Regel handelt es sich jedoch um mehrere Ratenzahlungen. Bei den meisten Banken und Kreditgebern bewegen sich diese Ratenzahlungen in festgelegten Zeiträumen. Beispiel: monatlich, vierteljährlich, halbjährig oder einmal im Jahr. Vorgesehen sind bei den meisten Kreditangeboten jedoch 12-24-36-48-60-72 usw. Monate. Damit bewegen sich die Rückzahlungsvereinbarungen in Jahreszeiträumen. Entsteht nun durch besondere Umstände ein Ratenrückstand, sollte man sofort handeln.

Ratenrückstand – was nun? Was tun?

Auf jeden Fall sofort reagieren und mit dem Gläubiger Kontakt aufnehmen! Egal wodurch ein Ratenrückstand entsteht. Ein Ratenrückstand tritt meistens durch ein Liquiditäts- Problem auf.

Das können unvorhergesehene Ausgaben sein. Zum Beispiel eine hohe Nebenkostenabrechnung, Autoreparatur oder Einkommensausfall. Ist dieser finanzielle Engpass nur vorübergehend, lohnt es sich mit dem Gläubiger eine Stundung – einer oder mehrerer Raten – zu vereinbaren. Regelmäßig lassen Banken sich auf solche kurzfristigen Stundungen ein. Es sei denn, ein Kunde ist in der Vergangenheit schon öfter durch Zahlungsprobleme aufgefallen. Dann wird es eng mit der Stundung des Ratenrückstand.

Einigung über Ratenrückstand?

Ist eine tragbare Einigung erzielt, ist alles in trockenen Tüchern. Ist jedoch keine Einigung zu erzielen, sieht es schlecht aus. Dann kann der Kreditgeber nach dem Rückstand zweier Raten, komplett oder teilweise, den gesamten Restkredit zur Rückzahlung fällig stellen.
Das ist kritisch, wenn der Kredit mit Sicherheiten unterlegt ist. Das kann ein KFZ-Brief bei einer Autofinanzierung sein. Aber auch ein Grundbucheintrag bei einer Hypothek. In der Folge wird der Gläubigern nach Fälligstellung die Verwertung der hinterlegten Sicherheiten einleiten. Hier dann die Einziehung des Autos. Oder auch die Zwangsversteigerung der besicherten Immobilie.

Auf jeden Fall vorher handeln!

Das ist das Wichtigste! Handeln Sie, bevor Ihr Gläubiger handelt! Lösen Sie, wenn möglich, die vorhandenen Kredite ab. Leiten Sie eine Umschuldung der alten Verpflichtungen ein. Eine Kreditkündigung und Fälligstellung ist nicht nur mit dem Verlust der Sicherheiten einhergehend.

Auch die Bonität geht flöten.

Genau so wie die negativen Einträge in die Schufa die Kreditunwürdigkeit bestätigen.

 

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Diese auch bei schon schlechter Auskunft! Auch dann, wenn Banken oder Kreditgeber bereits abgelehnt haben.

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