Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid?

Was kommt nach dem Mahnbescheid?

Schon übel, wenn man Probleme hat und seinen finanziellen Pflichten nicht nachkommt. (kommen kann)!
Schnell passiert es, dass die finanziellen Mittel nicht mehr reichen, um alle anstehenden Forderungen zu begleichen. Schon gerät man in Gefahr, einen Mahnbescheid zu erhalten.
Jetzt noch weitere Kredite aufzunehmen, um alle Verpflichtungen zu begleichen, ist oft auch nicht die Lösung des Problems.

Durch viele Kredite, die oft auch nur ein derartiges Finanzproblem überbrücken soll, gerät man häufig in weitere Schwierigkeiten. Diese führen dann dazu, dass nicht mehr alle fälligen Zahlungen beglichen werden. (können).
Die kontoführende Bank zieht zwar regelmäßig die eigenen Kreditraten an, Lastschriften anderer Institute lässt diese gerne platzen, wenn der Verfügungsrahmen auf dem Girokonto bereits am Anschlag ist.
Was dann folgt, ist ein Mahnbescheid der Institute, deren Lastschriften nicht eingelöst, umgangssprachlich: geplatzt sind.

Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid!

Der Beginn ist häufig eine nette Aufforderung, diesen offenen Betrag unverzüglich auszugleichen!
Gibt man dann eine Überweisung an seine kontoführende Bank, wird mit Sicherheit auch diese, mangels Kontodeckung, nicht ausgeführt.
In der Folge kommt dann die erste, zweite und dritte Mahnung!
Häufig diese dann mit der Ankündigung Inkassobüro und wenn dieses nicht erfüllt wird, erfolgt in der Regel der gesetzlich vorgesehene Mahnbescheid.
Der Mahnbescheid ist die allerletzte Möglichkeit, auf die offene Zahlung zu reagieren! Entweder durch eine Zahlung oder Zahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger.
Vergehen mehr als 14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheids durch das Gericht nimmt das Finanz-Fiasko seinen Lauf.

Nach dem Mahnbescheid erfolgt der Vollstreckungsbescheid!

Allerdings besteht auch hier noch die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen!
Ist der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht erfolgt, dann ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet. Dann muss die Forderung im gerichtlichen Verfahren vor den Amts- und Landgerichten weiterverfolgt werden.
Wird nach dem Mahnbescheid – ohne Widerspruch – der Vollstreckungsbescheid ausgestellt und ist auch, wie vorerwähnt, kein Widerspruch eingelegt, nimmt das Fiasko seinen Lauf.
Jetzt ist für den Gläubiger gegen den Schuldner jede Art von Vollstreckung in dessen gesamten Vermögen durchführbar!
Mit dem rechtsgültigen Vollstreckungsbescheid wendet der Gläubiger sich an das zuständige Mahngericht und dessen Gerichtsvollzier-Abteilung.
So können Kontenpfändung, Lohnpfändung, Rentenpfändung und weitere Zwangsvollstreckungen in alle Besitztümer des Schuldners durchgeführt werden!
Alleine die Kontopfändung führt dazu, dass die kontoführende Bank ad-hoc den Dispo-Kredit kündigt, da ansonsten aus dem verfügbaren Rahmen des Dispokredits die Forderung – beglichen werden muss.

Vollstreckung unbedingt vermeiden!

Folglich führt dieses dann zum Verlust von Guthaben und zu Rückforderungsansprüchen der Bank, für bereits in Anspruch genommene Beträge aus dem Dispo-Kredit.
Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Handeln Sie rechtzeitig und wohlüberlegt!

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Situation zu verbessern und eine Vollstreckung zu verhindern!
Erfahren Sie hier, welche Strategie wir zur Beseitigung Ihrer Probleme bereithalten!

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