Kündigungs­frist beim Kredit durch Bank?

Welche Kündigungsfrist besteht?

Wann kann ein Kreditvertrag durch den Kreditgeber gekündigt werden? Da gibt es oft unterschiedliche Aussagen. Dieses resultieren aus der Tatsache, dass es verschiedene Arten von Krediten und Darlehen gibt. Welche Kündigungsfrist gilt?

Kündigungsfrist lt BGB § 498?

Demnach kann ein Kreditvertrag gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer dem Kreditgeber mehr als 2 Kreditraten schuldet und dieses 10 % der ausgeliehenen Kreditsumme beträgt. Das ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Kündigungsrecht des Kreditgebers festgehalten.

Kündigungsfrist für Hypothek?

Wenn eine Hypothek bereits 10 Jahre läuft, ist keine Kündigungsfrist mehr einzuhalten! In dem Fall kann der Kreditnehmer eine Hypothek kündigen.
Obendrein egal, wie lange die Sollzinsfestschreibung vereinbart ist.

Folglich auch dann, wenn z. B. noch 5 Jahre, noch 10 Jahre oder mehr vereinbart sind. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 6 Monate.

Auch darf der Kreditgeber (Bank) bei einer Sonderkündigung keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Kündigungsfrist der Bank bei Immobilienkredit?

Hier gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei einem Ratenkredit! Auch wenn der gewährte Immobilienkredit als Darlehen bezeichnet ist, gilt hier die gleiche Kündigungsfrist.
Diese beinhaltet den Rückstand zweier Raten und 10 % der Kredit/Darlehenssumme.

Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Sollten bereits Rückstände oder Zahlungsprobleme aufgetaucht sein, gilt schnelles Handeln, um unangenehme Weiterungen (und damit Finanzprobleme) zu vermeiden!

Kreditangebot zur Abwendung von Kündigung!

Obendrein lohnt es ich immer rechtzeitig – auch ohne bevorstehende – Kündigung sich um aktuelle Konditionen auf dem Kreditmarkt zu erkundigen!
Vielfach lässt sich ein bereits seit längerem laufenden Immobilien- oder Ratenkredit auf günstigere Konditionen umzuschulden.
Aber besonders auch dann, wenn bereits Zahlungsprobleme oder Kündigungen erfolgt sind, gilt es, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern einfach zu handeln.
Da bleibt die Wahl, das Gespräch zur Lösung des Problems mit dem Kreditgeber zu suchen.

Ist diese Lösung aber bereits zu spät, oder erfolgt für Sie hier keine dauerhaft verbesserte Lösung, bietet sich die Möglichkeit einer direkten Ablösung der Altlasten und damit einer wesentlichen Verbesserung der finanziellen Situation zu erreichen!

Ablösung oder Umschuldung anstreben?

Das ist jederzeit über dieses Kreditportal in sehr kurzer Zeit mit ein paar einfachen Formalitäten machbar!
Hierzu können Sie sich über das eingebaute Antragsformular ein kostenfreies und unverbindliches Angebot erstellen lassen.

Einfach benötigte Summe eintragen!

Dazu die gewünschte – neue – Monatsrate!

Innerhalb weniger Minuten nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie die ersten Angebotsvorschläge.

Jetzt liegt es an Ihnen!

Angebot annehmen oder dieses weiter betrachten und mit anderen Angeboten vergleichen! Oder akzeptieren und von der schnellen und unkomplizierten Abwicklung – vom Antrag bis zur Auszahlung – profitieren.
In der Regel gelten die erstellten Angebote und Konditionen mindestens 1 Monat. Aber auch nach dieser Zeit sind die Konditionen oft noch zu erhalten.
Lassen Sie sich in Zukunft nicht mehr von zu hohe Ratenzahlungen um die Lebensfreude bringen!
Besonders dann nicht, wenn die bisherigen Zahlungen schon zu Existenzeinschränkungen oder bereits zu Finanzprobleme führen.
Wenn bereits Zahlungsstörungen vorhanden sind und es zu Kündigung und Zwangsmaßnahmen kommt, handeln Sie!
Angebote erhalten Sie stets schnell, unkompliziert, zudem sind diese kostenfrei und unverbindlich.
Bedeutet: Ein durch dieses Portal erstellte Angebot kann Ihnen auch zur weiteren Prüfung oder Orientierung dienen.

Sollte das Kind bereits in den Brunnen gefallen sein, lassen Sie sich durch die seit Jahrzehnten bewährten – Rettungsaktionen helfen!

Streben Sie die Ablösung oder Umschuldung Ihrer bisherigen Verbindlichkeiten zu wesentlich verbesserten Konditionen an!

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