Vollstreckungsbescheid Widerspruch und reagieren?

Was tun beim Vollstreckungsbescheid?

Gute Frage, vor dem Vollstreckungsbescheid ist bereits ein Mahnbescheid erfolgt! Diesen Mahnbescheid hat man dann widerspruchslos – hingenommen. Das bedeutet, man hat nicht auf den Mahnbescheid reagiert. Entweder, weil man bereits  wegen anderer Probleme den Kopf in den Sand gesteckt hat, oder man die Forderung, die der Gläubiger per Mahnbescheid geltend macht, anerkennt.
Wenn auf einen Mahnbescheid nicht reagiert wird, erläßt das Gericht, auf Antrag des Gläubigers, den Vollstreckungsbescheid.
Wird auch hier nicht reagiert gilt der, in dem Vollstreckungsbescheid genannte Betrag als anerkannt!
Jetzt wird es brandgefährlich, wenn man dann nicht reagiert! 

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Jetzt entfaltet sich der Vollstreckungsbescheid!

Der Gläubiger kann mithilfe eines Gerichtsvollziehers sofort die Pfändung in das gesamte Vermögen des Schuldners durchführen lassen!

Vollstreckungsbescheid – ab da ist nichts mehr sicher!

Pfändung des Bankkontos bedeutet, es gibt kein Geld mehr!
Kreditkarten werden gesperrt und eingezogen!
Miete, Strom, Gas, Versicherungen, alle Überweisungen/Lastschriften und Abbuchungen werden von der Bank nicht mehr ausgeführt.
Ein vorhandener Dispokredit ist sofort gesperrt und steht folglich nicht mehr zur Verfügung.
Im schlimmsten Fall verrechnet die Bank erst alle Gelder mit einem in Anspruch genommenen Dispositionskredit und eventuellen Kreditkarten Salden.
Da hilft nur, schnell ein sogenanntes „P“ Konto (Pfändungsfreibetrag) einzurichten!

Dann ist zumindest das Existenzminimum gesichert.

Handeln beim Vollstreckungsbescheid?

Handeln sollte man auf jeden Fall!
Nicht alles immer hinnehmen und den Kopf in den Sand stecken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Pfändungen in den Lohn oder in das – noch – vorhandene Eigentum.
Schnell handeln ist die Devise, mit der sich schlimmeres möglicherweise verhindern – oder – abwenden lässt.
Entweder sofort Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen und eine – machbare – Zahlungsvereinbarung anstreben.

Folglich ein Raten-Angebot machen und diese durch Zahlung einer ersten Rate sofort glaubhaft zu machen.
Dieses ist auch dann noch möglich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Oft ist es machbar, mit dem Gerichtsvollzieher eine Raten-Vereinbarung zu treffen.
Allerdings sollte es sich um maximal 12 Monatsraten handeln.
Auch hier ist, hat die Zahlung der ersten Rate Priorität.

Obendrein muss schon nachgewiesen sein, dass die Zahlung der dann folgenden Raten durchaus machbar ist.

Oder, einfach nach einer guten Umschuldung umschauen.

Wie hier über das Kreditportal der „Kreditflat“ Anbieter!

Schnelles Antragsformular!

Alles in 2 Minuten erledigt!

Erste Antwort, möglicherweise mit einem direkten, Schufa-freien Kredit-Angebot ist dort oft Standard.
Aber auch dann, wenn Hausbank, Internetanbieter und Kreditvergleichsportale bereits sich kaum noch die Mühe machen, eine Absage zu formulieren.

Bei dem „Kreditportal Kreditflat“ wird nie pauschal abgelehnt!

Jede Kreditanfrage wird auf Herz und Nieren auf Machbarkeit bearbeitet.
Damit erfolgen dann doch oft die erhofften Worte: Kredit ist genehmigt und bereit zur Auszahlung!

Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an, damit wir einen genehmigten  Kreditbetrag direkt auszahlen können!

Sie sehen!

So geht Kredit heute!

Außerdem auch, stets der wie für Sie gemacht Kredit!

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