Restschuldbefreiung, Sinn und Bedeutung?

Die Restschuldbefreiung ist ein Rechtsbegriff, der im Insolvenzrecht verwendet wird!

Es ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die ein Schuldner vollständig von seiner Schuld befreit ist! Die Restschuldbefreiung wird nur dann erteilt, wenn der Schuldner ein Insolvenzverfahren durchläuft.
In der Regel muss der Schuldner, in diesem Fall eine bestimmte Anzahl von Jahren eine angemessene Quote an seine Gläubigern zahlen, bevor er eine Restschuldbefreiung beantragen kann.
Die Zeit, in der der Schuldner eine sogenannte „Wohlverhaltensphase“ einhalten muss, beträgt in Deutschland aktuell 3 Jahre (36 Monate)!
Innerhalb dieser 3 Jahre muss der Schuldner sämtliche Vermögenswerte abgegeben und nur den Anteil seines Einkommens behalten, der nach der gesetzlich festgelegten Pfändungstabelle verbleibt.

Restschuldbefreiung trotz Insolvenzvermeidung.

Insolvenz vermeiden und trotzdem Restschuldbefreiung.

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung.

Sobald die Restschuldbefreiung erteilt ist, sind alle unbezahlten Schulden des Schuldners aufgehoben! Damit sind alle alten Schulden erledigt und er ist nicht mehr zur weiteren Zahlung der offenen Restbeträge verpflichtet.
Allerdings hat er alle Anstrengungen zu unternehmen, die darauf abzielen, dass die Gläubiger zu ihrem Recht, folglich zu ihrem Geld kommen.

Die Wohlverhaltensphase zur Erteilung der Restschuldbefreiung?

Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil des Insolvenzrechts! Hierbei ist die in der Insolvenz befindliche Person verpflichtet, sich an bestimmte Regeln zu halten.
Diese Regeln können je nach Fall unterschiedlich sein.
Diese Regeln beinhalten die Pflicht, alles Erforderliche zu unternehmen, damit die Gläubiger zu Ihrem Recht (Geld) kommen.
Entsprechende Auflagen legt der Insolvenzverwalter fest, den das Gericht zur Durchführung der Insolvenz, mit der abschließenden Restschuldbefreiung beigeordnet hat. Werden diese Regeln nicht eingehalten, kann es Konsequenzen, bis zur Verweigerung der Restschuldbefreiung nach sich ziehen!

Aber, nicht verrückt machen: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Pflichten für die Restschuldbefreiung!

Unter der Wohlverhaltensphase versteht man in einem Insolvenzverfahren die Zeit, in der der Schuldner seine Pflichten erfüllen und seine Vermögenswerte verwerten muss, um die Gläubiger zu befriedigen!

Nur gibt es die Restschuldbefreiung!

Während dieser Phase kann der Schuldner seine Vermögenswerte nicht ohne die Zustimmung des Insolvenzverwalters verschenken oder veräußern!
Er muss sich auch an bestimmte Regeln halten, wie etwa, dass er keine neuen Schulden machen darf.
Die Wohlverhaltensphase erstreckt sich über die gesamte Zeit des Insolvenzverfahrens, hier eben 3 Jahre.
Das Ziel ist es, dass der Schuldner seine Schulden zurückzahlt und ein positives Vermögen aufbaut.
Der Insolvenzverwalter wird während dieser Zeit eine detaillierte Überwachung des Einkommens ausüben (müssen).
Das garantiert beiden Seiten, dem Schuldner wie Gläubiger jeweils zu Ihren Rechten zu kommen, aber auch alle Pflichten zu beachten.
So ist dem Gläubiger garantiert zu seinem Recht in der Insolvenz zu kommen! Der Schuldner soll schlussendlich seine Restschuldbefreiung erhalten!
Damit ist beiden Seiten gedient!

Ende der Privat Insolvenz!

Nach Ablauf der Zeit, die normalerweise drei Jahre dauert, ist man aus der Insolvenz entlassen! Damit kann ein neues und schuldenfreies Leben beginnen.
Der Insolvenzverwalter wird einen Bericht über den Verlauf der Insolvenz erstellen, in dem die getätigten Zahlungen und die geschuldeten Beträge aufgelistet sind.
Der Insolvenzverwalter stellt das Zertifikat aus, in dem die Schulden, die nicht mehr bezahlt werden, erlassen sind.

(Restschuldbefreiung)!

Dieses ist sehr wichtig, da es Ihnen ermöglicht, ein neues Konto zu eröffnen und Kredite aufzunehmen, da die Schulden nicht mehr vorhanden sind!
Sobald Sie aus der Insolvenz raus sind, wird die sogenannte Restschuldbefreiung erteilt.  Damit sind dann sämtliche, noch offenen Beträge ersatzlos gestrichen.
Damit ist der Weg zu einem Neustart geebnet und die aktive Teilnahme an einem aktiven Leben frei!

Restschuldbefreiung!

Insolvenzvermeidung und trotzdem Restschuldbefreiung.

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