Restschuldbefreiung – oder günstig umschulden?

Ein Begriff aus der Insolvenz Ecke.

Restschuldbefreiung ist ein Begriff aus der Insolvenzordnung! Dieser Begriff sagt aus, dass nach dem Ende der Wohlverhaltensweise, eine vorhandene Restschuld bei den Gläubigern erledigt ist. Folglich hat der Kunde, der eine Insolvenz von – 3, – 5 oder – 6 Jahren durchlaufen hat, bei keinem seiner ursprünglichen Gläubiger mehr in der Schuld steht.

Achtung Aktuelle Neuerung!

Seit dem 01.10. 2020 gilt für alle Privat- Regel- und Unternehmensinsolvenzen eine auf 3 Jahre verkürzte Zeit der Restschuldbefreiung. 

Schuldenfrei nach 3 Jahren!

Das bedeutet: das Insolvenzgericht hat die Restschuldbefreiung erklärt. Der Schuldner ist damit Schuldenfrei. Der Weg zu einem Neustart ist damit geebnet.

Restschuldbefreiung oder günstig umschulden?

Da gilt es einiges zu überlegen. Zuerst klingt es verlockend, wenn eine übermäßige Verschuldung vorliegt, diese zu bereinigen. Dafür gibt es das Insolvenzgesetz, dass jedem redlichem Bürger die Möglichkeit einräumt, sich seiner Schulden über den gerichtlichen Weg zu entledigen.
Es gilt zuerst zu bedenken, dass eine Insolvenz gute 10 Jahre ein Begleiter sein kann.

Bedeutet: zwar ist man nach spätestens 6 Jahre Schuldenfrei. Jedoch ist dieses in der Schufa immer noch sichtbar. Denn, nach den Statuten der Schufa, erfolgt die Löschung erledigter Kredite und ähnlichem, 3 volle Jahre nach der Erledigung. Folglich ist für die Schufa – erst durch die gerichtliche ausgesprochene Restschuldbefreiung – der Zeitpunkt für die Erledigung gekommen. Die Schufa verzeichnet die vorhandenen Eintragungen als erledigt. Jedoch wird diese Erledigung noch 3 volle Jahre an Interessenten herausgegeben.

Bedeutet: es ist nach wie vor sichtbar, dass es Probleme in der Zahlungsabwicklung gab.

Wie kommt man auf 10 Jahre durch Restschuldbefreiung?

Ganz einfach: mindesten 6 Monate dauert die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Dann 6 Jahre Wohlverhaltensweise bis zu Restschuldbefreiung. Wenn dann Mitte eines Jahres  die Restschuldbefreiung erfolgt sind 10 Jahre zusammen.
Dann ist es eine einfache Rechenaufgabe mit dem Ergebnis der 10 Jahre bis eine Insolvenz nicht mehr sichtbar ist. Folglich ist damit jeder, der eine Insolvenz durchläuft außerdem auch 10 Jahre kreditunwürdig.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass eine das Insolvenzverfahren nicht vor Zahlung schützt.

Oder genauer gesagt: der pfändbare Teil des Einkommens – und alle vorhandenen Vermögenswerte – gehen verloren.

Damit Haus und Hof! Folglich Immobilien werden verwertet. Auto eingezogen.  Sparguthaben, Vermögensbildung, Lebensversicherung, private Rentenverträge.
Alles wird – bis zur Höhe der Schulden eingezogen und verwertet.

Besser Schuldenvergleich oder Umschuldung?

Oder eben auch beides! Wie auch immer?

Eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung macht nur wirklich dann Sinn, wenn es absolut nichts mehr zu verlieren gibt.
Ansonsten sollte man einen geregelten Schuldenvergleich einleiten. Oder eben eine umfassende Umschuldung und damit Zusammenfassung aller bestehenden Verbindlichkeiten anstreben.

Umschuldung oder Schuldenvergleich?

Dazu sollte jedoch fachkundiger Rat eingeholt werden. Ansonsten ist alles eine Rechenaufgabe. Und genau diese Rechenaufgabe kann jeder gute Kreditvermittler vollziehen.

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