Privatinsolvenzen steigen rapide an!

Ein Bericht der Hamburger Morgenpost weckte die Aufmerksamkeit!

Außerdem ein Fund im Internet, von der Auskunftei Crifbürgel! Demnach gab es im ersten Quartal 2021, 31.821 Privatinsolvenzen. Dieses soll demnach eine Steigerung von 56,5 % zum Vorjahr sein. Damit kann sich die Zahl der Privatinsolvenzen im Jahr 2021 auf bis zu 110.000 erhöhen.
Das ist der erste immense Anstieg, nachdem die Zahl der Privatinsolvenzen 10 Jahre rückläufig war.
Inzwischen wird nach der Corona-Pandemie von einer Pleiten-Pandemie gesprochen!
Die Rückläufigkeit der Privatinsolvenzen – seit 10 Jahren – liegt mit Sicherheit an der verstärkten Bereitschaft – auch der Gläubiger – Zahlungsschwierigkeiten außergerichtlich zu regeln.

Schuldenregulierung statt Privatinsolvenzen?

Seit Einführung der Privatinsolvenzen im Jahre 2001 wurde die Privatinsolvenz als einzig gute Lösung der Schuldner, sich von unbezahlbarer Schuldenlast zu befreien, angesehen! Aufgrund der gesetzlichen Regelung blieb dieses auch nur die einzige Lösung.
Vorab geschaltet bei der Privatinsolvenz – ist immer ein außergerichtlicher Schuldenvergleich.

Zuerst über einen zugelassenen Vertreter nach § 305 der Insolvenzordnung! Hat sich auch nur ein Gläubiger einer Quotenregelung – über verteilbare Masse im Privatinsolvenzverfahren – verweigert, wurde ad hoc die Privatinsolvenz – mit allen positiven wie negativen – Folgen eröffnet. Jetzt war der insolvente Verbraucher 6-lange Jahre strengen Regularien unterworfen.
Privatinsolvenzen vermeiden.

Weitere Verluste durch Privatinsolvenzen!

Sämtliche Vermögenswerte (auch Auto/LV/ private Rentenversicherungen/Einkommen etc.) fielen darunter! Damit war der Verbraucher – in der Regel – mindestens 10 Jahren geschäftsunfähig.
Denn, von dem Erkennen der ausweglosen Schuldensituation – bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahren – gehen in der Regel 3 Jahre ins Land. Dann die sogenannte 6-jährige Wohlverhaltensphase – sind schon 9 Jahre um.
Bis alle vorhanden Schulden/Kredite etc. aus der Schufa gelöscht sind, vergehen weitere 3 volle Jahre. Zusätzlich zu den Rest des begonnenen Jahres seit Eröffnung einer Privatinsolvenz.
Das sind schnell mal 10 bis 15 Jahre um, bevor sämtliche Spuren einer durch Privatinsolvenz geregelten Überschuldung (weitgehend) unsichtbar sind. Bis dahin wird, jeder der einen berechtigten Grund zur Auskunftseinholung hat (oder diese verlangt) von der vorhergegangenen Überschuldung Kenntnis erlangen. Folglich führt das damit oft zu erheblichen Problemen bei dem Abschluss neuer Verträge.

Teilnahme am normalem Geschäftsverkehr?

Das beinhaltet nicht nur den Abschluss von Kreditverträgen. Auch  Mietverträge/Mobilfunk/Stromwechsel und vieles mehr!
Da ist der Ablauf einer gezielt ausgeführten Schuldenregulierung wesentlich humaner! Hierbei werden möglicherweise auch – noch vorhandene – Vermögenswerte erhalten. Während bei der Privatinsolvenz alles von dem Insolvenzverwalter eingezogen wird.

Und dabei nicht übersehen: Sämtliche Lastschriften werden – soweit möglich – hier 8 Wochen – zurückgeholt. Damit stehen plötzlich bis zu 2 Monatsmieten, Mobilfunkverträge und vieles mehr zur Disposition.
Privatinsolvenzen vermeiden.

Bei der Schuldenregulierung bietet ein Schuldenberater dem Gläubiger des Schuldners einen gewissen Betrag über eine fest vereinbarte Laufzeit an. Nach Zahlung der vereinbarten Raten sind damit alle darüberhinausgehenden Schulden – gegenüber dem Gläubiger – erloschen.

Das verhindert nicht nur eine jahrelange Stigmatisierung, sondern außerdem auch weitere negative Einträge in die Schufa und andere Auskunfteien.

Schuldenregulierung nur über Fachberater?

Ein wichtiger Hinweis sollte nicht außer Acht gelassen werden: Versuchen Sie möglichst nicht eine Schuldenregulierung mit mehreren Gläubigern alleine durchzuführen. Sinnvoll ist es immer, dieses von einem Fachmann zu überlassen.

Dafür gibt es ausgebildete Schuldnerberater, qualifizierte Rechtsanwälte und – sogenannte – öffentliche Schuldnerberatungsstellen!

Haben Sie Fragen dazu?

Kein Problem: Als seit 45 Jahren tätige Finanzberatung stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Durchführen werden wir diese außergerichtliche Schuldenberatung nicht!

Stehen Ihnen aber mit Hinweisen zu geeigneteren Stellen dieser sehr schwierigen Materie – zur Verfügung!

Allerdings hilft oft eine umfangreiche Umfinanzierung bestehender Verbindlichkeiten!

 

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