Mietendeckel gekippt! Was kommt auf die Mieter zu

Na ja! Zumindest ein mehr oder weniger finanzielles Problem!

Für einen großen Teil der Mieter aber auch das Problem – scheinbar – eingesparte Mietbeiträge nun in voller Höhe ausgleichen zu müssen. Besonders diejenigen, die im vollem Vertrauen auf den Senatsbeschluss zum Mietendeckel die eingesparten Beiträge nicht zur Seite gelegt haben! Das wird für viel sicher zum Problem und bringt die Haushaltskasse in Schieflage.

Was kann man tun, außer vorbeugen und die Finanzen ordnen, wenn es zu finanzieller Schieflage kommt? *

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Mietendeckel gekippt – und nun?

Beschloss doch der Berliner Senat im März 2020 die Mieten auf dem – bereits überhitztem – Berliner Wohnungsmarkt für 5 Jahre einzufrieren! Folglich bedeutete die Einführung des Mietendeckels auch, dass eine Wohnung nicht teurer sein darf, als diese es am 18. Juni 2019 war. Außerdem durfte der Quadratmeterpreis nicht mehr als 9,80 € netto kalt betragen. Das sollte den Wohnungsmarkt entzerren und Spekulationen vorbeugen. Im Grunde erreicht auch dieser Mietendeckel eher eine weitere Verknappung des Wohnungsmarkts. denn welcher Investor investiert jetzt noch in Wohnanlagen ohne sichere Renditekalkulationen.

Nun ist der Mietendeckel gekippt. Wie geht es weiter?

Jetzt rechnet der Berliner Senat mit zehntausenden Haushalten, die jetzt finanzielle Hilfe benötigen. Dieses alleine aufgrund der Nachzahlungen, die Vermieter jetzt – nicht nur –  vermutlich fordern.

So heißt es vom Berliner Senat, dass dieser von bis zu 40.000 Berlinern ausgeht, die finanzielle Unterstützung brauchen. Dieses beruhe zwar auf eine Schätzung, liege aber durchaus im realistischem Bereich!
Das alles deshalb, weil der Mietendeckel von dem Verfassungsgericht für Verfassungswidrig erklärt wurde.

Die Deckelung der Mieten würde für verfassungswidrig erklärt.

Zehntausende Berliner Haushalte könnten in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn nun hohe Nachzahlungen auf sie zukommen! So schätzt die Verwaltung des  Bausenator aus der Linkspartei, dass 340.000 Berlinerinnen und Berliner ihre Miete wegen des Deckels gekürzt haben. Wenn man davon ausgehe – und das geht man – das jeder zehnte, wenn er diese abgesenkten Beträge nachzahlen muss, in arge finanzielle Probleme gerät, sehe wir ernsthafte Probleme. Immerhin handelt es sich dann um 34000 tausend Haushalte.
In dieser Zeit haben ca. 57.000 Berliner, während der Gültigkeit des Mietendeckels einen Mietvertrag über die zulässige Miete – analog des Mietendeckels – abgeschlossen oder  haben Mieterhöhungsverlangen bekommen. Außerdem aber auch einen Vertrag über die Miete, die beim Auslaufen oder dem Verbot des Deckels fällig wird. Diese wurde als sogenannte Schattenmiete bezeichnet.

Muss der Berliner Senat für alle Mieter nachzahlen?

Das könnte für die rot-rot-grüne Landesregierung aber auch noch teuer werden. So äußert der baupolitische Sprecher der CDU, Christian Gräff, das man prüfe ob nicht der Senat alle Mieter entschädigen müsse!

Immerhin hätten die im vollem Glauben und Vertrauen auf den Senat die gedeckelte Miete gezahlt. Dieses mit der Sicherheit, ihre Mietverpflichtungen damit vollends nachgekommen zu sein.

So prüfe man auch, ob nicht alle betroffenen Mieter entschädigt werden müssten?

Und das unabhängig davon, ob oder wie bedürftig sie sind! Folglich gehe man davon aus, dass der Senat sehr genau gewusst habe, dass er ein hoch unsicheres Gesetz verabschiede. Nunmehr stelle sich hier die Frage, ob er für die Schäden dieses Staatsversagens nicht auch haftbar sei.

Allerdings hatte die damalige Bausenatorin – Karin Lompscher – von der Partei der Linken dazu geraten, die eingesparten Mietbeiträge vorerst auf die hohe Kante zu legen. Das dürfte wohl ein Beweis dafür sein, dass sich die damalige Landesregierung da gar nicht so sicher war, mit dem Mietendeckel rechtlich richtig zu handeln.

Da sich jetzt die Strukturen der Regierenden mehr nach Grün und Links verschieben werden, kann dieses Problem auch auf alle Mieter der gesamten Bundesregierung zukommen.

 

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* Eines ist aber immer gegeben! Ganz ohne Bonität geht es nicht! Deshalb wird eine gewisse Bonität  vorausgesetzt. Das beinhaltet auch den Nachweis regelmäßiger  Einnahmen, damit die Rückzahlung eines gewährten Darlehens auch sicher gestellt ist! 

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