Gebrauchtwagen kaufen – Finanzprobleme ade?

Gebrauchtwagen kaufen, ist oft eine heikle Sache!

Wie geht man sicher, dass der Gebrauchtwagen nicht zum Reinfall und damit zu einem Finanzproblem wird? Die Nachfrage nach Gebrauchtwagen hat stark zugenommen, seitdem es mit den Neuwagen aufgrund Chip Mangel zu immer längeren Wartezeiten kommt.
Aber, wie stelle ich sicher, dass ich mit dem Gebrauchtwagen nicht die „Katze im Sack“ kaufe?
Wer ist denn schon so ein Fachmann, dass er erkennen kann, wie gut der Zustand wirklich ist.
Immerhin hat sich in der Rechtsprechung seit Jahresbeginn einiges zum Vorteil der Käufer getan.

 

Hier gibt es Kredit auch für einen Gebrauchten.

Tipps beim Gebrauchtwagen Kauf. Kredit – nicht nur für den Gebrauchten!

Finanzprobleme mit einem Gebrauchtwagen vermeiden?

So hat sich die Gewährleistungsfrist für einen Gebrauchtwagen auf mindestens ein Jahr erhöht! Das gibt natürlich eine weitreichende Sicherheit und verhindert damit schwerwiegende finanzielle Reinfälle.
Ein Knackpunkt steht bei einem Schaden aber immer im Vordergrund.

Tritt ein Schaden ein, bleibt immer die Frage: Lag dieser Mangel, durch den der Schaden eingetreten ist, schon beim Verkauf vor?
Nach der alten Regel sah es bisher so aus, dass innerhalb der ersten sechs Monate der Mangel schon automatisch bei dem Fahrzeugkauf vorlag. Das brachte den Händler automatisch in Regress.
Das war natürlich ziemlich eindeutig zugunsten des Käufers ausgelegt und vermied damit im Zweifel auch nachfolgende Finanzprobleme für diesen.

Danach allerdings, begann die Problematik!

Erwerber eines Gebrauchtwagens waren damit in der misslichen Lage, dem Verkäufer nachzuweisen, dass dieser den (offensichtlich eingetretenen) Schaden bewusst verschwiegen hat!
Da wurden dann teure Gutachten erforderlich, um den Händler dieses nachzuweisen. Obendrein oft auch mit einem ungewissen Ausgang, dass wiederum oft zum finanziellem Fiasko mutierte.

Umkehr der Beweislast beim Gebrauchtwagen-Kauf!

Seit Jahresbeginn gilt bei allen Gebrauchten, die gekauft wurden, die Umkehr der Beweislast. Das außerdem jetzt für volle zwölf Monate!
Damit obliegt es dem Verkäufer zu beweisen, dass der gebrauchte Wagen in Ordnung war.
Für den Verkäufer bleibt damit auch eine ausführliche Aufklärungspflicht über versteckte oder verborgene Mängel. Nicht nur, dass dieser auf bestehende Mängel hinzuweisen hat, muss er diese obendrein auch in dem Kaufvertrag festhalten.
Damit bleibt für den Käufer der Vorteil, dass der Verkäufer sich nicht mehr darauf berufen kann, dass der Wagen, wie besehen, verkauft wurde.

Damit fällt für den Käufer die Beweislast weg, dass dem Käufer dieser Mangel bekannt gewesen sein muss.

Fazit: Alles, was nicht im Kaufvertrag steht, gilt fortan als Mangel!

Das gibt dem Käufer eines Gebrauchten natürlich weitreichende Sicherheit und hilft damit auftretende Finanzprobleme beim Gebrauchten zu vermeiden!
Wird ein echter Mangel entdeckt, sollte der Händler sofort aufgefordert werden, diesen zu reparieren.

Im Gegensatz zu zwei Reparaturversuchen nach der alten Regelung bleibt ihm dann nur noch ein Versuch. Ansonsten bleibt dem Händler nur die Möglichkeit das Auto zurückzunehmen oder einen Preisnachlass zu gewähren
Damit ist man mit dem Kauf eines Gebrauchten auf der sicheren Seite!
Bedenkt man obendrein, dass die Qualität der Autos heutzutage auf einem sehr hohen Standard ist, lohnt sich der Griff zum Gebrauchten umso mehr.
Zudem hat ein Auto bereits nach der Zulassung und im ersten Jahr mindestens 40 % an Wert verloren. Damit hat der Käufer eines guten Gebrauchten mit wenig Kilometerleistung einen guten Schnitt gemacht.

Denn auch nach 3 Jahren – und wenigen Kilometern auf dem Tacho, spart er bis zu 60 % gegenüber einem Neuwagen.

Obendrein gibt es für den Gebrauchtwagen die volle Jahresgarantie!

Kredit für einen Gebrauchtwagen und vieles mehr zu Top Konditionen gibt es hier.
Auch dann, wenn die Hausbank andere Banken bereits den Kreditwunsch abgelehnt haben.

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