Insolvenz – zeitliche Auswirkung der Privatinslovenz
Schuldenfrei ohne Insolvenz!? Finanzprobleme lösen!
Insolvenz vermeiden! Warum? Bevor der Entschluss zu einer Regulierung der Altlasten gefasst wird, gehen oft mindestens 2-3 Jahre ins Land. In dieser Zeit wird versucht den Schein zu wahren und den offenen Verpflichtungen nachzukommen. Immer in der Hoffnung, einer Insolvenz zu entgehen.
Dieses ist aber schon die Spirale abwärts, weil dadurch weitere offene Verpflichtungen entstehen. Kreditraten werden vernachlässigt, Dispokredit ausgereizt, Miet-Strom, Gas Rechnungen werden angemahnt. Räumungsklage droht und damit kann die Spirale bis in die Obdachlosigkeit führen. Dann noch Lohnpfändung, die ein Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten kann. Da droht schnell die Insolvenz.
Insolvenz droht – viele schauen sich erst jetzt nach der Lösung des Problems um.
Wenn Sie sich dann für einen Beratungstermin bei einer sogenannten „Öffentlichen Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale“ wenden, können Sie damit rechnen, dass Ihnen hier noch eine Wartezeit von 3- bis -9 Monaten bevorstehen kann. Das sieht nicht rosig aus!
Es wird oft argumentiert das diese Hilfe dann kostenlos sei, dass ist aber ein Trugschluss!
Es werden zwar auf Antrag die Gerichts und Verfahrenskosten gestundet, jedoch nach Ablauf der 3 jährigen Wohlverhaltensphase und der Restschuldbefreiung im 4 Jahr stehen Sie immer noch, oder schon wieder mit ca. € 2.500 in der Kreide.
Wie geht denn das trotz Insolvenz…?
Hierbei handelt es sich dann um die zuvor gestundeten Gerichts und Verfahrenskosten. Diese können noch bis 4 Jahre nach dem Erlass der Restschuldbefreiung eingetrieben werden.
Insolvenz – wie läuft denn so eine Beratung ab?
Es ist weitgehend so, dass bei diesen sogenannten öffentlichen und als kostenlos bezeichnetet Institutionen, eine standardisierte Abarbeitung stattfindet.
Somit gibt es in der Regel keine fallbezogene Beratung, sondern allgemein…Schulden Unterlagen selbst sortieren, Gläubiger-Schreiben für (formale) außergerichtlichen Vergleich verfassen und verschicken. Dann noch ein wenig “Trockenkurs”, so Haushaltsbuch führen, beim Discounter einkaufen und was einem sowieso klar ist, aber in der Regel nicht immer funktioniert!
Insolvenz oder – vielleicht mal mit einem Kredit ablösen?
Insolvenz – wie geht es dann weiter…?
Es wird einige Wochen die Rückantwort abgewartet. Dann ohne weitere Verhandlung der Insolvenzantrag gefertigt. Dafür reicht es ja, dass ein Gläubiger den angebotenen, außergerichtlichen Vergleich nicht akzeptiert!
Gleichzeitig den Stundungsantrag für die Gerichts und Verfahrenskosten ausfüllen. Mit dem Stundungsantrag laufen ja bekanntlich neue Schulden auf. Das, obwohl man ja keine neuen Schulden machen darf…! Dann mit den beiden Anträgen zum Insolvenzgericht! Nach einiger Zeit meldet sich dann ein Insolvenzverwalter bei Ihnen! Dieser teilt ihnen dann, entweder in einem Standard Schreiben oder persönlich mit, dass die Insolvenz über Ihr Vermögen eröffnet ist. Zudem erläutert er Ihnen, was Sie noch dürfen und was nicht mehr!
Dann geht es ans Eingemachte
So müssen Sie dem dann Ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen Zudem Lohn/Gehaltsabrechnungen/Renten oder Hartz4 Bescheid aushändigen. Darauf hin ruft dieser in der Regel die Lastschriften der letzten 2 Monate zurück. Außerdem auch Miete/Telefon/Handy usw…! Dann lässt er sich den pfändbaren Teil Ihres Einkommens abtreten. Außerdem verwertet er Verwertbares! (Auto, sofern Sie es nicht beruflich brauchen) usw…! Ab da stehen Sie dann zudem absolut im Regen! Denn der Insolvenzverwalter bekommt hierfür auch nur ca. €100 jährlich. Dafür wird er Sie zudem auch bei Problemen nicht sehen wollen. Dieses ist leider allgemeine Erfahrung – aus 18 Jahren Schuldnerhilfe – des Redakteurs!
Und in dieser Situation 6 lange Jahre bangen ob es denn wirklich zum Schuldenerlass kommt!
Nehmen Sie mal diese kostbare Zeit und die entsprechenden nervlichen Belastungen in Betracht.
Rechnen Sie mal die gesamte Tortur zusammen, wir haben es gemacht:
Bis 3 Jahre abwarten, dann bis zu 1 Jahr auf Termin einer Schuldnerberatung warten, dann 3 Jahre Wohlverhaltensphase + Restschuldbefreiung im 4 Jahr. Dazu noch bis zu 4 Jahren die Gerichts und Verfahrenskosten abzustottern. Jetzt sind Sie zwar „Schuldenfrei“ jedoch noch lange nicht kreditwürdig.
Die Schufa und alle anderen Auskunfteien haben Ihre „Verfehlungen“ dann auch noch volle 3 Jahre bis zum Ablauf eines 4 Jahres gespeichert!
Wie lange dauert es bis ich “ohne Makel” bin?
Gehen Sie davon aus das Sie durch die Verschuldung und anschließender Restschuldbefreiung durch eine Insolvenz durchaus 10 Jahre gehandicapt sein können! In dieser Zeit ist die “Kreditwürdigkeit” immer in Frage gestellt!
Solange geht es hier weiter!
Gerne beantworten wir Ihnen spezielle Fragen zu diesem Themen, die sich aus unserer täglichen Schuldnerhilfe ergeben.
weiter!