Privatinsolvenz – in 3 Jahren Schuldenfrei

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Schneller durch die Privatinsolvenz?

In 3 Jahren schuldenfrei!
Neue Regeln für die Privatinsolvenz!
Utopische Vision oder Chance?
Ab dem 1. Juli 2014 gelten neue Regeln für die Privatinsolvenz! Das soll zudem dazu führen, dass überschuldete Verbraucher schneller schuldenfrei sind. Diese Verkürzung der bisher üblichen 6. jährigen „Wohlverhaltensphase“ auf nunmehr 3 Jahre, ist außerdem an die der Unternehmen angelehnt. So sollen überschuldete Verbraucher  außerdem einen Insolvenzplan erstellen können.

Achtung Nachtrag und Aktualisierung!

Seit unserem Bericht über die Modalitäten und Laufzeiten von Insolvenzen und Restschuldbefreiung hat sich einiges getan: die Restschuldbefreiung gilt für alle die Ihren Insolvenzantrag ab dem 01. Oktober 2020 eingereicht haben!
Damit sind nicht nur die Privat und Regelinsolvenzen, sondern auch die Unternehmens Insolvenzen.
Damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

Aber, wie sollte es auch anders sein?

So hat diese Möglichkeit der Schuldenbefreiung der privaten Verbraucher außerdem erhebliche Hürden! Im Ergebnis dürfte es zudem leider mal wieder so aussehen, dass diese Möglichkeit der Restschuldbefreiung fast keinem Verbraucher möglich sein wird. Folglich dürften erste Ergebnisse Ende dieses Jahr zu erwarten sein!

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Bisher war es so mit der Privatinsolvenz!

Nach sechs entbehrungsreichen Jahren sollte die ganze Angelegenheit außerdem für den redlichen Schuldner erledigt sein. Das ist – schlicht und einfach dargestellt – die Philosophie die hinter der Privatinsolvenz steckt. Doch wenn irgend jemand denkt, dass es sich hier um eine leichte Möglichkeit handelt, der irrt sich.

Die Schuldenfreiheit zu erlangen ist ein harter Weg. Außerdem darf man nicht außer acht lassen, dass sechs entbehrungsreiche Jahre eine verdammt lange Zeit sind! Und außerdem nur, wenn  der Insolvenzverwalter die eingehaltene, 6. Jährige Wohlverhaltensweise bestätigt. Erst dann wird die Restschuldbefreiung wirksam.

Aber, was wenn der diese verweigert? Dann war alles umsonst!

Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung nach drei Jahren?

Jetzt kam die Überlegung ins Spiel die Restschuldbefreiung auch schon nach 3 Jahren zu ermöglichen. Diese Regelung wurde angelehnt an die Möglichkeit, die auch  Unternehmen  offensteht. Nämlich einen Insolvenzplan zu erstellen.

Diese, ab dem Juli 2014 neu eingeführte Regelung durch den Gesetzgeber, soll es dem redlichem Schuldner einfacher machen schuldenfrei zu werden. Außerdem soll er im extrem Fall bereits nach drei Jahren die ersehnte Restschuldbefreiung erlangen.

Aber in der Praxis wird diese Möglichkeit nur durch sehr wenige überschuldete Verbraucher wahrgenommen werden können! Scheinbar ist die Privatinsolvenz weiter ein harter Brocken.

Privatinsolvenz – welche Hindernisse stehen dem entgegen?

Nicht nur Verbraucherschützer halten diese Möglichkeit für utopisch. Auch Insolvenz Experten sehen hier wenige Möglichkeiten für den normalen Schuldner. Auf dem ersten Blick  wird dem Schuldner hier vorgegaukelt eine wesentliche Verbesserung für seine Privatinsolvenz zu haben.

Krass gesagt: es handelt sich hier zum größtem Teil um reine Augenwischerei!

Restschuldbefreiung nach 3 Jahren.

Sind hier außerdem zu utopisch angelegt! Dieses ist nicht nur die Ansicht vieler Verbraucherschützer. Außerdem auch die Meinung wesentlicher Berater für die Privatinsolvenz. Außerdem ist es so, dass der Schuldner die gesamten Verfahrenskosten bezahlt haben muss.  Das wäre ja noch zu machen.

Das eigentliche Problem besteht darin, mindestens 35% der Schuldsumme an die Gläubiger ausgekehrt werden müssen. Und das innerhalb der 3 Jahre. Nach Ansicht von Insolvenzberatern ist dieses bisher nicht einmal bei 1% der Schuldner der Fall gewesen!

Also: Folglich utopisch hier von einer Erleichterung zu sprechen!

Beispiel hierfür!

  • Bei €40.000 Schuldsumme müssen dafür innerhalb der 3 Jahresfrist €18.000 an die Gläubiger ausgekehrt werden können.
  • Des weiteren ca. €2.500 als Verfahrenskosten.
  • Somit fallen mindestens €20.500. 
  • Mitnichten ein Minimum von 50% der ursprünglichen Schuldsumme.
  • Wer das in 3 Jahren aufbringen kann wird somit auch in 6 Jahren seine Verbindlichkeiten zu bedienen in der Lage sein!
Nichts ist wie es scheint…! Ein Versuch macht Klug! Unverbindlich anfragen!

FINANZCHECK

Ergo, kaum denkbar dafür in die Privatinsolvenz mit unbekanntem Ausgang zu gehen, um für Jahre finanztechnisch ein „Invalide“ zu sein.

Immer besser: Insolvenzvermeidung!

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