Schufa und Privatinsolvenz – Restschuldbefreiung

Die häufigsten Fragen zum Thema Verbraucherinsolvenz und SCHUFA Daten:

1. Wie lange speichert die SCHUFA  Informationen über ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Das Merkmal, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt die gesamte Dauer des Verfahrens im Datenbestand der Schufa gespeichert. Die Mitteilung ” das Insolvenzverfahren ist eröffnet” wird aber spätestens drei Jahre zum Jahresende nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens gelöscht. Obendrein gilt dieses zusammen mit dem Hinweis: Verfahren zur Insolvenz ist aufgehoben.

2. Mein Antrag auf ein Insolvenzverfahren wurde durch das Insolvenzgericht abgewiesen. Warum löscht die Schufa diese Zusatzinformation nicht?

FINANZCHECK Schufa Check hier durchführen.

  • Eine Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bleibt drei Jahre im Schuldnerverzeichnis gespeichert.
  • Zudem wird auch diese Information für drei Jahre – Tag genau – bei der SCHUFA gespeichert.
  • Diese Mitteilung erhalten, bei berechtigtem Interesse die  SCHUFA-Vertragspartner.

3. Das Insolvenzverfahren ist endlich aufgehoben/beendet!

  • Die Restschuldbefreiung ist außerdem beantragt!
  • Warum werden immer noch nicht alle Negativmerkmale entfernt?
  • Warum zudem nicht mit einem Erledigungsvermerk in der Schufa versehen?

Restschuldbefreiung + Schufa

  • Mit der Aufhebung/dem Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt zudem die Dauer der Wohlverhaltensperiode.
  • Die Ankündigung der Restschuldbefreiung bleibt folglich aber gespeichert.
  • Außerdem für die gesamte Zeit!
  • Also, bis zur Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
  • Zudem aber auch bei Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Versagung einer Restschuldbefreiung wird zudem nach einem Zeitraum von drei Jahren Tag genau in der SCHUFA gelöscht.

  • Außerdem können die von den Schufa Vertragspartnern gemeldeten Forderungen erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen werden.
  • Dieser ist zudem nach drei Jahren zum Jahresende gelöscht.
  • Ebenfalls die Information über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

4. Andere Insolvenz Informationen erhalten keinen Erledigungsvermerk

Diese sind zudem nach den oben genannten Fristen gelöscht!

  • Warum sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht alle Forderungen gelöscht?
  • Weil die Kreditgeber dieses gleichsetzten mit der Erledigung eines normalen Kreditverlaufs. 

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  • Warum erhalten diese nur einen Erledigungsvermerk?
  • Damit vorläufig jeder weiß, dass diese Forderung nicht mehr besteht.
  • Der Datenschutz wägt zudem die Interessen der Wirtschaft zur Einschätzung eines geschäftlichen Risikos gegen die eines Verbrauchers ab.
  • Folglich werden Forderungen nach Erteilung der Restschuldbefreiung zudem mit einem Erledigungsvermerk versehen.
  • Jedoch sind dies dann nach drei Jahren zum Jahresende endgültig gelöscht.

5. Warum melden Vertragspartner bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung – weiterhin Salden?

  • Alle Vertragspartner können gemäß dem SCHUFA-Verfahren bis zur abschließenden Erteilung der Restschuldbefreiung den Stand der offenen Forderung (inkl. evtl. angefallener Gebühren und Zinsen) melden.
  • Erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung steht außerdem erst wirklich fest, dass die Forderungen erledigt sind.
  • Ist die Restschuldbefreiung dagegen versagt, können die Gläubiger die noch offenen Forderungen außerdem jederzeit erneut geltend machen.

Deswegen werden die Salden erst nach Erteilung der Restschuldbefreiung mit einem Erledigungsvermerk versehen!

Quelle: SCHUFA Holding AG Infoblatt: Privatinsolvenz – D Stand: August 2014 Seite 2

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