Insolvenz vermeiden – Restschuldbefreiung

Insolvenz vermeiden – Beispiele: neues Auto über Kredit ohne Vollkasko

Dann ein Totalschaden durch unachtsames Fahren? Die Vollkaskoversicherung weigert sich zu zahlen? So muss eine Kreditschuld von 40.000 € zurückgezahlt werden. Da die Vollkasko nicht einspringen will, ist man ohne ausreichenden Versicherungsschutz. Insolvenz vermeiden. Letzter Ausweg – eine Klage gegen die Versicherung.

Allerdings: auch ist keine Rechtsschutzversicherung vorhanden? Beide Versicherungen sollten in wenigen Tagen abgeschlossenen werden. Zwar war eine Deckungskarte da. Allerdings ohne Vollkasko und Rechtsschutz. Folglich war das Auto nicht ausreichend versichert. So der letzte Ausweg die Versicherung verklagen, weil beides beantragt, aber erst mit der Zulassung in Kraft treten sollte.

Das Resultat! Insolvenz vermeiden – Versicherung verklagen

Klage über 3 Instanzen ohne Rechtsschutzversicherung verloren. Da kommt einiges zusammen:

Bei einem Streitwert zwischen
35.000 € und 40.000 €
betragen die Prozesskosten* in der:
1. Instanz
ca. 9.117,66 €

2. Instanz
ca. 8.702,23 €

3. Instanz
ca. 11.589,17 €

Summe über die Instanzen
ca. 29.409,06 €

Wie jetzt eine Insolvenz vermeiden?

So entstehen aus den 40000 €, die zu zahlen sind, schnell 70.000 €! Eine Summe, die unter normalen Umständen kaum zu bezahlen ist. Wenn, dann nur unter menschenunwürdigen Umständen.
Beispiel: Sie verdienen 2.500 € netto. Zudem haben Sie 2 Kinder. Außerdem ist Ihre Frau nicht berufstätig. Das vorübergehend, aufgrund der Kindererziehung. Jetzt möglichst Insolvenz vermeiden – oder eben nicht?

Pfändungstabelle zur Einsicht Insolvenz vermeiden

Bei drei unterhaltsberechtigten Personen (2 Kinder + Ehefrau) und 2.500 € unbereinigtes Nettoeinkommen.
Pfändbar hier lediglich ca. 140 € monatlich.
So verbleiben Ihnen zur feien Verwendung 2360 €!

Hiermit den Betrag von 70.000 € abstottern, ist fast unmöglich! Das wären (ohne Zins/Verzugszins) dann ca. 50 Jahre. Berechnet mit dem pfändbaren Betrag, nach heutigem Stand!
Selber, wenn Sie sich vornehmen, das Ganze in 6 Jahren (72 Monate) (Restschuldbefreiungszeit alte Insolvenz) zu begleichen, ist das so gut wie unmöglich. Immerhin haben Sie (netto) eine monatliche Zahlung von ca. 973 € zu entrichten. Und das 6 lange Jahre!

Hier sieht jeder ein, dass Insolvenz vermeiden so nicht funktionieren kann.

Davon abgesehen, dass dieses über einen derart langen Zeitraum gar nicht durchzuhalten ist.
Sämtliche anderen Zahlungsvereinbarungen genauso wenig. Solch ein Zeitraum ist schwerlich zu überblicken.
Insolvenz vermeiden.

Da hilft dann nur eines, wenn man Insolvenz vermeiden will

Schonungslos den Gläubigern gegenüber diesen Umstand deutlich machen!
Eine alternative Lösung wäre, den Gläubigern eine monatliche Rate mit einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten anzubieten. Etwas über der Pfändungsfreigrenze (148 + €) folglich zwischen 150 und 200 €. Damit bieten Sie Ihren Gläubigern mehr an, als Sie in einem Insolvenzverfahren zahlen müssten. Allerdings sind dann auch insgesamt 14.400 € abbezahlt. Jedoch, bei 3 unterhaltspflichtigen Personen kann auch das mal zu Zahlungsstörungen kommen. Ist aber – unter Kraftanstrengung zu leisten!

Resultat

Sie sehen, eine hohe Summe und eine lange Zeit, in der diese abbezahlt werden muss! Und ob dieser Zeitraum auch eingehalten werden kann, ist – oberflächlich betrachtet – auch sehr zweifelhaft. Dazu ist auch zu bedenken, dass die Schuldenfreiheit in weiter Ferne ist. Eine positive Schufa-Auskunft folglich noch weiter entfernt. So ist dauerhaft – über lange Jahre – mit enormen Einschränkungen in der eigenen Handlungsfreiheit zu rechnen. Wenn man dann noch bedenkt, dass erledigte Negativmeldungen erst 3 volle Jahre nach Beendigung in der Schufa gelöscht werden. So gehen Sie davon aus, dass Sie volle 10 Jahre (72 Monate Insolvenz + 36 – 45 Monate) Auskunftsmäßig tot sind. Zudem so schlecht gestellt sind, dass von einer Kreditwürdigkeit nicht ausgegangen werden kann.

Bedeutet im Umkehrschluss:

Schwierigkeiten beim Wohnungskauf oder deren Anmietung. Folglich fast alle Verträge des täglichen Bedarfs sind hiervon betroffen. Fast jeder Vertrag, auch die für Verbrauchsgüter Strom/Gas/Telefon usw., wird Auskunftsmäßig beurteilt.

Jetzt überlegen Sie, was das für Sie bedeutet!

Dann es gibt jetzt die Möglichkeit der Insolvenz/Restschuldbefreiung in 3 Jahren
Da ist bei dem vorgestelltem Beispiel:
Variante 1! Restschuldbefreiung nach 3 Jahren ist jetzt der aktuelle Stand!
Bei dieser Variante (Restschuldbefreiung nach 3 Jahren) wären Sie erstens zwar Ihre Schulden los. Zweitens könnten Sie schneller wieder aktiv am Leben teilhaben.

Die zweite Variante könnte infrage kommen.

Diese ist die Erteilung der Restschuldbefreiung nach 3 Jahren! Hier gilt die Wohlverhaltensphase, an deren Ende die Restschuldbefreiung erfolgt!
Alternativ hier: außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern?
Für einen außergerichtlichen Vergleich könnte ein Zahlungsziel von 36 Monaten.

Aber – bedenken Sie! Auch 3 Jahre sind in dem Fall unermesslich lang. Selbst bei den ehrlichsten Absichten alles bezahlen zu wollen, sollten Sie auch an Ihre Familie denken. Davon, dass – wie ausgeführt – zu viele Umstände dagegen sprechen!

Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Voraussetzung für die 5-jährige Insolvenz/Wohlverhaltensphase besteht darin, die angefallen Verwaltungskosten vollständig zu zahlen! Die 5-jährige Zeit – unter der Voraussetzung, dass die Gebühren gezahlt sind, gilt aktuell (2022) nicht mehr! Aktuell sind es 3 Jahre!

Wobei, selber einzahlen dürfen Sie auch nicht.

Da müsste sich schon ein edler Spender aus dem Familien oder Freundeskreis finden! Dieser Betrag kann innerhalb der Jahre auch Ratenweise abgetragen werden. Alle eingehenden Gelder werden zuerst auf die anfallenden Kosten verrechnet. Folglich sind Sie damit stets auf der sicheren Seite.
Persönlich würde ich immer den Weg der gerichtlichen Insolvenz gehen. Immerhin ist man damit weitgehend auf der sicheren Seite. Denn – zumindest in den allermeisten Fällen – ist auch die Überschuldung nicht absichtlich herbeigeführt. Diese ist aus den allgemeinen Lebensumständen entstanden. So kann dann auch – auf dem Weg der freiwilligen Zahlung – immer wieder etwas dazwischen kommen. Damit wäre ein Ende der Schuldenspirale unabsehbar.

Vielleicht Schulden umschulden – Schuldenvergleich durchführen

Schulden endgültig loswerden

Und genau auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eingegriffen. So wurde der Weg der privaten wie geschäftlichen Insolvenz stark gestärkt. Wobei der Weg mit der 3-jährigen Insolvenz ein Schritt in die richtige Richtung ist. Aber – auch dieser ist noch viel zu lang. Gute Erfahrungen haben unsere (noch EU Partner) die Engländer gemacht.

Insolvenz in England

Hier sind Sie – bei unschuldig entstandener Insolvenz – nach 8 bis 12 Monaten von der Restschuld befreit. Allerdings – auch hier gibt es einige Besonderheiten. Diese hören und lesen wir am Beispiel von Boris Becker des Öfteren. Dieser versucht – mit nicht immer ganz lauteren Mitteln – sich aus der Affäre zu ziehen. Das verlängert dann allerdings auch das Verfahren. Also – Ehrlichkeit führt am schnellsten zum Ziel!

Zur Beachtung

Dieser Bericht stellt nur die Meinung und Erfahrung des Redakteurs wieder! Angaben wurden, so weit wie möglich, öffentlich zugänglichen Quellen entnommen. Eine Garantie für das Eintreten der dargestellten Beispielfälle können nicht gegeben werden. Folglich ist dieses auch nicht als Rechtsberatung gedacht. Zudem sollen die Ausführungen auch gar nicht rechts beratend sein. Für den Fall, dass Sie sich für den Weg der Insolvenz entscheiden, empfehlen wir:

Den Weg zu einer öffentlich zugänglichen Schuldnerberatung.

Dieses kann auch die Verbraucherzentrale sein. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass eine ausführliche Beratung auch dort nicht immer gegeben ist. Allerdings ist der Weg in das Insolvenzverfahren dort der allgemeine Weg.
Für weiterführende Informationen – oder auch bei bestehender oder bestandener Selbstständigkeit –  empfehlen wir den Gang zu einem Rechtsanwalt. Hier dann aber auch darauf achten, dass dieser speziell Insolvenzanwalt ist.

Haben Sie weitere Fragen.

Auch was einen geeigneten Insolvenzanwalt betrifft, nutzten Sie diese Formular. Wir werden Ihnen umgehend antworten!

Auch kennen wir auf Rechtsanwälte, die besonders in diesem Bereich sehr erfolgreich tätig sind!

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