Inkassobüro droht und will pfänden!

Inkassobüro? Was dürfen die?

Inkassobüro  Forderung unbedingt überprüfen! Schnell ist man verunsichert, wenn sich ein, Inkassobüro meldet. Immer auch, um angebliche oder wirkliche Schulden einzutreiben. Außerdem stellt sich nach der ersten Verunsicherung oft die Frage:

  Inkassobüro – dürfen die das überhaupt?  

Folglich muss man erst mal wissen was ein Inkassobüro ist. Dann überhaupt welche Aufgaben dieses übernimmt.

Entweder ist das Inkassobüro berchtigt über eine Vollmacht berechtigt eine offene Forderung einzutreiben.

Oder aber: die Forderung ist an das Inkassobüro abgetreten.

Außerdem: Forderungen durch Inkasso Büros sind oft auch aufgekauft! Gilt also erst einmal festzustellen, um welche Art der Forderung es sich hier handelt.

Jedoch: oft kann man damit etwas Zeit gewinnen! Aber an der Forderung an und für sich ändert es nichts. Besser man kümmert sich um Geld. Dann versucht man sich mit dem Gläubiger auf einen Vergleich zu einigen.

Besser! – Günstigen Kredit und rechtzeitig bezahlen!

Inkassobüro – immer Vorsicht!

Ein Inkassobüros kauft auch oft offene Forderungen (für einen Bruchteil der Schuldsumme) auf. Somit wird das Inkasso Büro dann der neue Rechteinhaber.

Also: Dann schulden Sie dem Inkasso Büro direkt die Summe. Dieses gilt für die gesamte Schuldsumme. Das beiinhaltet auch die Zinsen und aufgelaufener Kosten.

Was ist ein Inkassobüro?

Das Inkassobüro ist auch nur ein Dienstleistungsunternehmen! Es unterstützt seine Auftraggebern überfällige Forderungen einzutreiben. Der Auftraggeber übergibt dem Inkassobüro den Auftrag an seiner Stelle die offene Forderung einzutreiben. Oder es hat die Forderung an das Inkassounternehmen abgetreten.

Beziehungsweise eben auch verkauft!  Dann ist das Büro Inhaber der Forderung.

Welche Voraussetzungen müssen sein?

Außerdem ist ein Inkassobüro auch nur ein ganz normales Dienstleistungsunternehmen.  Es muss aber von einem örtlichem Gericht zugelassen sein. Folglich unterliegt es auch strengen Richtlinien. Dieses sollte man vorab überprüfen. Hierfür bietet sich eine gezielte Recherche im Internet an.

Denn Vorsicht: So versuchen einige Schuldeneintreiber einen offiziellen Inkasso Eindruck zu erwecken. Diese Informationen finden sich aber auch in entsprechenden Foren.

Was darf so ein Inkassobüro?

Soviel wie diese oft vorgeben nun auch wieder nicht!

Auch ein Inkassobüro hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu richten. Es darf also auch nur den rechtlichen Weg beschreiten. Genau so wie auch jeder andere, um an das Geld zukommen.

Wie wird üblicherweise von denen vorgegangen?

Seriöse Inkassobüros schreiben die Schuldner in der Regel zuerst einmal an. Damit wird der Schuldner aufgefordert den offenen Schuldbetrag zu begleichen. Hierbei wird auch auf die rechtlichen Folgen des Zahlungsverzugs hingewiesen.

Das kann, soweit noch kein vollstreckbarer Titel vorliegt, der Hinweis auf das gerichtliche Verfahren mit anschließender Zwangsvollstreckung sein. Bei titulierten Forderungen werden sehr häufig die Möglichkeiten der Beitreibung erwähnt. Das geht oft auch soweit, dass nicht nur mit der Lohn-, sondern sogar mit der Pfändung späterer Rentenansprüche gedroht wird.

Der Zugriff auf das Bankkonto ist schon obligatorisch. Lassen Sie es nicht so weit kommen! Handeln Sie sofort! Es gibt verschiedenen Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist es Kompromissbereitschaft zu zeigen.

Außerdem sollte man immer versuchen zu verhandeln! Vielfach lassen sich Gläubiger etwas runterhandeln.

Besonders dann: wenn sofort die gesamte Restschuld auf einen Schlag beglichen wird.

Die offene Forderung wird anerkannt!

Wenn der Schuldner die Forderung grundsätzlich anerkennt. Folglich auch keine Einwendungen hiergegen vorbringt, bleiben dem Inkassobüro verschiedene Möglichkeiten.

FINANZCHECK und Inkassobüro.

Das wären?

Unter Umständen kann das Inkassobüro mit dem Schuldner eine Raten – oder Stundungsvereinbarung vereinbaren. Das kommt in der Regel zum Tragen, wenn der Schuldner vorübergehend  zahlungsunfähig ist.  Aber er darf dann grundsätzlich nicht bestreiten den Betrag zu schulden und begleichen zu wollen.

Wenn der Schuldner das nicht macht?

Wenn der Schuldner sich aber weigert den offenen Schuldbetrag zu bezahlen bleibt dem Inkassobüro auch nur der Weg über die Gerichte. Aus dem dann ergehenden vollstreckbarem Titel kann das Inkassobüro dann, auch die offene Forderung eintreiben.

Aber auch hier bedarf es zur Vollstreckung der Hinzuziehung eines Gerichtsvollziehers!

Dann doch besser einen Kredit..?..!

Der sollte schnell beantragt werden! Bevor durch weitere Zwangsmaßnahmen wie Konto- oder -Lohnpfändungen dieser Weg auf Jahre hinaus versperrt ist!

ERGO: Ein Inkassobüro kann auch nur den gesetzlichen Weg beschreiten!

Außerdem besitzen Inkassobüros nicht, (wie gerne vorgegaukelt wird) Sonderrechte.

Folglich sind diese auch nicht zu besonderen Vollstreckungsmaßnahmen berechtigt.
Das bedeutet: Diese dürfen weder von sich aus irgendwelche Sachen pfänden. Auch dürfen diese keine Wohnungen oder Grundstücke ohne Einwilligung betreten!

Dieses können Sie sofort untersagen! Um zu versuchen die Forderungen einzutreiben muss ein  Gerichtsvollzieher zugezogen werden! Erst dieser erwirkt die amtlichen Zutritts- und Zugriffsmöglichkeiten.

Und wenn diese vorgeben das zu dürfen?

  • Die Mitarbeiter eines Inkassobüros machen sich strafbar wenn diese versuchen, auf eigene Faust Vollstreckungen durchzuführen.
  • So dürfen diese, wie auch das Inkassobüro selber, den Schuldner weder nötigen noch unter Zwang setzen.
  • Daher dürfen Drohungen –  wie etwa die einer Strafanzeige – nicht vorgebracht werden.
  • Auch das herumschnüffeln und Befragungen in der Nachbarschaft ist nicht erlaubt.
  • Schon gar nicht Anrufe oder Besuche zu unpassender Zeit.
  •  Beispiel Nachts.
  • Telefonisch angerufen zu werden kann man grundsätzlich jedem untersagen!

Somit sind auch:

Auch und besonders die Drohungen, mit Eintrag in die Schufa usw. sind nicht erlaubt. Sollten Sie dermaßen unter Druck gesetzt werden, scheuen Sie sich nicht gegen die betreffenden Personen oder Unternehmen Strafanzeige zu stellen.

Kann denn alles der Schufa gemeldet werden?

Nicht jede vermeintliche Forderung darf der Schufa gemeldet werden. In die Schufa dürfen nur Forderungen gemeldet werden die, entweder rechtskräftig durch Gericht bestätigt oder wenn Verträge durch außerordentliche Kündigung zur Zahlung fällig gestellt sind. Außerdem muss der entsprechende Vertragspartner Mitglied in deer Schufa sein.

Zum Beispiel bei Mobilfunk oder Kreditverträgen. Hierfür müssen entweder mehr als 2 Raten offen sein oder mindestens 2 mal gemahnt werden.

Ergo: Unbedingt alles überprüfen!

  • Anzuraten ist vor jeder Zahlung die Forderung des Inkassobüros zu prüfen.
  • Fordern Sie eine detaillierte Forderungsaufstellung.
  • Lassen Sie sich die Vollmachten, auch Geldempfangsvollmacht im Original zeigen.
  • müssen im Origiginal vom Gläubiger unterschrieben sein.
  • Dieses muss von einem Inkassounternehmen auf Anforderung zuerst vorlegt werden.
  • Mit dieser Forderung lässt sich oft ein Vollstrreckungsaufschub erwirken.
  • Allerdings sollten Sie diese Zeit nutzen um einen erfolgreiche Erledigung mit dem Gläubiger herebeizuführen.
  • Folglich also blitzschnell um einen Kredit bemühen.

Hier gibt es den 30 Minuten Kredit!

Inkassobüro will pfänden. Besser schnell einen Kredit und bezahlen.

Setzen Sie einfach ein Schreiben auf um diese Unterlagen zu fordern.

Zum Beispiel in dieser Form:

Sehr geehrtes Inkassobüro ………,

zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung folgender Unterlagen:
Detaillierte Forderungsaufstellung, Rechnungskopie bzw. Kopie von Vertragsunterlagen des Ursprungsgläubigers.
Gläubigervollmacht bzw. Abtretungsurkunde sowie Geldempfangsvollmacht mit Originalunterschrift.

Mit freundlichem Gruß
Schuldner

Diese Tipps und Hinweise sollen keine Rechtsberatung sein!

Sie sollen und können diese auch nicht ersetzten! Der Autor gibt hier Erfahrungswerte aus über 40 jähriger Tätigkeit in der Kreditberatung und Schuldnerhilfe wieder. Im Zweifel empfehlen wir eine ausführliche Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Zur Not auch, sich an örtliche Verbraucherberatungen zu wenden! Hier gibt es allerdings häufig extrem lange Wartezeiten. In diesem fall wenden Sie sich an einen – auf dem Gebiet der Schuldnerberatung – spezialisierten Anwalt. Dieser zeigt Ihnen auch auf, wie Sie die Kostenübernahme durch Beratungshilfe abwenden.

 

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